Mitglied werden
§ 3. Erwerb der Mitgliedschaft
Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen werden. Über den in Textform gestellten Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.
§ 3. Erwerb der Mitgliedschaft
Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen werden. Über den in Textform gestellten Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.